Ist die Nordtrasse für die geplanten Höchstspannungsleitungen bereits vom Tisch?
Bgm. Felbermeier: Jein. Die Regierung von Oberbayern kam in der Raumordnung zum Ergebnis Südtrasse, also an der bisherigen Hochspannungsleitung. Für die Südtrasse folgt nun die detailliertere Planfeststellung. Aber dabei kann das Pendel noch anders herum ausschlagen.
Funktioniert die Strategie der Gemeinde?
Inhaltlich ja. Wir haben unsere Planungshoheit eingesetzt, um einen Teilflächennutzungsplan für Freileitungen mit Höchstspannung auszuweisen, mit dem Ergebnis Südtrasse. Die Bezirksregierung hat das und insbesondere auch die rund 1.500 Unterschriften gegen die Nordtrasse entlang der Hochstraße bei Inhausen in ihrer Beurteilung erwähnt.
Was kann die Gemeinde noch tun?
Formal ist es noch nicht gelungen, unseren Teilflächennutzungsplan von den höheren Stellen genehmigt zu bekommen. Denn rechtlich gilt für solche übergreifenden Vorhaben eigentlich „Ober sticht Unter“. Es kommt nicht so oft vor, dass sich eine Kommune aktiv mit einer Positivplanung „von unten“ einbringt. Notfalls klagen wir die Genehmigung ein als zusätzliche Absicherung der Südtrasse durch den dann gültigen Teilflächennutzungsplan. Ein Abweichen davon in der Phase der Planfeststellung wäre schwieriger.
Wie stünden die Chancen, falls die Gemeinde klagt?
Laut Regierung von Oberbayern gibt es zu so einem Fall noch keine Rechtsprechung, also gibt es eine Chance. Eine Klage würde einen kleinen Bruchteil dessen kosten, was wir bisher in der Sache aufgewendet haben.