Jahreshauptversammlung mit Cannabis-Diskussion

Auf der jährlichen Hauptversammlung des CSU-Ortsverbandes im Mai wurden Delegierte gewählt für die Kreisvertreterversammlung im Juni in Dachau, die den Startschuss für die Kandidatenaufstellung zur 2025 kommenden Bundestagswahl darstellt.

Zweiter Hauptpunkt war die Ehrung langjähriger Mitglieder, darunter (v. links) Toni Rottmair, Tom Erlebach, Eugen Fetsch (Rekordhalter mit 60 Jahren Zugehörigkeit), MdL Bernhard Seidenath und Sepp Brandmair aus Westerndorf.

Neben Berichten aus Landtag, Rathaus und aus der CSU-Gemeinderatsfraktion stand das Cannabis-Gesetz des Bundes mit seinen Folgen auf der Tagesordnung.

Unser Mitglied Joe Vogl, von Beruf Kriminalpolizist und Drogenfahnder, ging fachlich hervorragend und bestens informiert auf die Cannabis-Freigabe durch die Ampel-Koalition ein.  Dabei gab es viele Kritikpunkte:

Gegen den Rat vieler Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen wurde die Teillegalisierung von Cannabis ab 18 Jahren eingeführt. Das Gesetz KCanG ist „handwerklich“ schlecht gemacht, es ist vielfach unpräzise formuliert und wirft viele Fragen auf bzw. lässt viele Fragen offen. Der Gesetzesvollzug stellt daher viele Institutionen, nicht nur die Polizei, vor große Schwierigkeiten. Dazu zählen beispielsweise auch die Landratsämter, als Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten nach dem KCanG oder in deren Eigenschaft als Fahrerlaubnisbehörde, wenn es um die Prüfung der Verkehrs-tüchtigkeit von Drogenkonsumenten geht.

Die nun erlaubten Mengengrenzen wurden weit über den täglichen Bedarf heraufgesetzt. Damit können viele Sachverhalte strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Das Strafmaß für schwere Straftaten wurde erheblich abgesenkt, was den Standort Deutschland für die organisierte Kriminalität attraktiver machen dürfte. Es ist zu befürchten, dass sich Banden aus dem Ausland aufgrund geringerer Risiken zunehmend in Deutschland ansiedeln. Die Verfolgung weiterhin gültiger Straftaten mit anderen Drogen ist stark erschwert. Bisher führten Ermittlungen wegen Cannabis oftmals auch zu Straftaten mit härteren Drogen. Denn dort wo Cannabis ist, sind harte Drogen wie etwa Kokain oder Amphetamin nicht weit. Diese sind ohne Cannabis-Aufgriffe nicht mehr so leicht aufzuspüren.

Diese Nachteile wurden von SPD, Grünen und FDP trotz Expertenwarnungen und Erfahrungen aus den stark drogengeschädigten Niederlanden eingegangen. Gesundheits-schutz, Jugendschutz, Gewaltprävention, die Bekämpfung der kleinen und der organisierten Kriminalität, die Eindämmung des Schwarzhandels und die Sicherheit im Straßenverkehr (dort gilt jetzt das Dreieinhalbfache des von Medizinern empfohlenen Höchstwertes) wurden dabei konsequent hintangestellt.